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AGB

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Allgemeine Reisebedingungen der DEHUA GmbH als Reisevermittler

Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und der DEHUA GmbH als Reisevermittler.

1.Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen

1.1 Anbieter in dem Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind etwa Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Versicherungen, Mietwagenunternehmen, Kreuzfahrtlinien oder Reiseveranstalter.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (einschließlich der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften) gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen der DEHUA GmbH. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen) sowie andere Buchungs- und Tarifbedingungen geregelt sein. Bitte beachten Sie daher die Hyperlinks auf unserer Website, die auf die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter verweisen. Diese sollten Sie sorgfältig lesen. Im Einzelfall empfehlen wir, mit dem jeweiligen Anbieter wegen dessen anwendbaren Geschäftsbedingungen vor Buchungsabschluss Rücksprache zu nehmen.

1.2. Sofern Sie schriftlich, mündlich, fernmündlich oder Online die Reiseprodukten nutzen, beauftragen Sie DEHUA GmbH mit dem vergleichen der verschiedenen Anbieter und mit der Durchführung der Buchung des von Ihnen gewählten Anbieters. Sie autorisieren DEHUA GmbH mit der Zahlung der zuvor gewählten (Reise-) Leistung. Soweit DEHUA die gebuchte ( Reise-) Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters der Leistung. Wir sind berechtigt, für die Vermittlungsleistung ein Entgelt zu verlangen, dessen Höhe von dem/der jeweils vermittelten Produkt/Leistung abhängt. Für die Vermittlung eines Flugtickets beträgt das Entgelt mindestens €20,00 pro Ticket.

1.3. Die Annahme durch DEHUA GmbH (und damit das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages) erfolgt bei Verfügbarkeit der Leistung durch eine Mitteilung der Buchungsnummer, durch die entsprechende Buchungsbestätigung per eMail. Diese Bestätigung beinhaltet die Details der Buchung. Sollten Ihnen die Buchung ( z. B. Flugticket) aufgrund von Beschränkungen, die außerhalb des Einflussbereichs von uns liegen, nicht zur Verfügung gestellt werden können, obwohl Ihnen die Buchung bestätigt wurde, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen geeigneten Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wählen Sie ohne Absprache eigenständig einen Ersatz, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages. Als nächster Schritt wird geprüft, ob die Buchung im Buchungssystem des Anbieters richtig übertragen wurde und ob die Zahlung durchgegangen ist. Wir behalten uns vor, Reisedokumente nicht auszustellen, sofern Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind.

1.4 Die Dienste von DEHUA GmbH beschränken sich auf die Vermittlung der von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte oder Dienstleistungen und enden mit der Übersendung der Reisebestätigung und den sonstigen erforderlichen Bestätigungsunterlagen zur erfolgreichen Vermittlung des Reisevertrages.

1.5 In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten in den Bestätigungsunterlagen, die Sie im Anschluss an eine Buchung erhalten, sind der DEHUA GmbH unverzüglich per Telefon mitzuteilen.

1.6 Zwischenstationen, die zu erreichenden Anschlussverbindungen, Gesundheits- oder Einreisebestimmungen im Zielland gehören hingegen nicht mehr zu der vertraglich geschuldeten Leistung der DEHUA. Bezüglich dieser Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Veranstalter.

1.7 Wir behalten uns vor, Ihre Buchung zu stornieren, sofern wir begründeten Verdacht in Bezug auf eine betrügerische Handlung haben. In diesem Fall werden wir versuchen, Sie unter angegebene Email-Adresse oder das genannte Geldinstitut zu kontaktieren. Scheitert dieser Versuch, sind wir berechtigt die Buchung zu stornieren.

1.8 DEHUA GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass der von Ihnen ausgewählte Anbieter einem Sonderwunsch entspricht, wird jedoch derartige Anfragen an den jeweiligen Anbieter unverbindlich weiterleiten. Das betrifft beispielsweise eine Sitzplatzreservierung oder die Beförderung von Tieren. Setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Anbieter vor Buchungsabschluss in Verbindung, um sicherzustellen, dass Ihrem Sonderwunsch entsprochen wird. Eine Nichtgewährung etwaiger Sonderwünsche durch den Leistungsträger rechtfertigt keine kostenfreie Stornierung, es sei denn, diese wird laut den Bedingungen des Anbieters zugesichert.

2.Besonders gekennzeichnete Flugtarife

Bei besonders gekennzeichneten Flugtarifen, ist der ausgewählte Flug ausschließlich in Verbindung mit mindestens einer weiteren touristischen Leistung (wie z.B. einer Mietwagen- oder einer Hotelleistung) buchbar. Dieser besonders gekennzeichnete Flug (-Tarif) kann nicht als einzelner Bestandteil der Buchung bestehen bleiben. Eine separate Stornierung sämtlicher Zusatzleistung(en) ist daher nicht möglich.

3.Zahlung

Bei Zahlung mit einer Kreditkarte benötigt DEHUA GmbH zusätzlich Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Es fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 2,5 % des Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro an. Dieses gilt nicht für Barzahlungen sowie für Zahlungen per Banküberweisung oder im Lastschriftverfahren.

4.Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung):

4.1. Die Möglichkeit einer Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen und die jeweiligen Voraussetzungen ist von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters abhängig. Beachten Sie bitte, dass bei einigen Anbietern eine Stornierung oder Abänderung der von Ihnen gebuchten touristischen Produkte und Dienstleistungen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

4.2 Alle Änderungs- und Stornierungsbegehren können – soweit diese Möglichkeit von dem jeweiligen Anbieter vorgesehen ist – gegenüber DEHUA GmbH nur ausschließlich telefonisch unter 040 188812410 (es gilt der jeweilige Ortstarif Ihres Telefonanbieters) vorgenommen werden, damit wir eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten können. Die Erreichbarkeit unseres Kundenservices entnehmen Sie bitte folgender Seite: www.dehua.de oder www.feelchina.de. Eine Buchung oder Umbuchung über uns ist ausgeschlossen, wenn diese weniger als 3 Stunden vor Beginn der jeweiligen Reise/Reiseleistung liegt. Sollten Sie so kurzfristig eine Buchung oder Umbuchung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Abänderungswünsche auf etwaige andere, von Ihnen gebuchte Reiseleistungen abzustimmen.

4.3 Das Bearbeitungsentgelt für Änderungs- und Stornierungsbegehren von Linienflugbuchungen beträgt €50,00 pro Person pro Mal; bei Versicherungsbuchungen beträgt es €20,00 pro Person pro Mal. Beachten Sie bitte, dass bei Ihrem Nichterscheinen zum Flug-Check-In (‘no show’) die Fluggesellschaft den Flugpreis in voller Höhe einbehalten kann. Flugbuchungen können aus mehreren Teilstrecken bestehen und somit können auch verschiedene Tarifbedingungen angezeigt sein. Ist das der Fall, gelten die, die am restriktivsten sind.

4.4 In Bezug auf Hotelbuchungen sind die Änderungs- oder Stornierungsvoraussetzungen von den Bedingungen der Hotels abhängig, welche im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigungs-Email Ihnen entsprechend zur Kenntnis gelangen.

4.5. Wenn eine Mietwagenbuchung nicht vor dem Beginn der Anmietzeit storniert, der Mietwagen nicht abgeholt wird oder der Anmieter nicht den Mietbedingungen entspricht (s. Mietbedingungen im Buchungsprozess), behält sich die Mietwagengesellschaft das Recht vor, Teile oder die vollständige Höhe des Buchungswertes einzubehalten.

4.6. Bei Umbuchung oder Rücktritt in Hinsicht auf eine Pauschalreise, richten sich die damit verbundenen Kosten allein nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

5.Reiseversicherung

DEHUA GmbH weist insbesondere auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserück-trittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

6.Haftung von DEHUA GmbH

DEHUA GmbH haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/ mangelfreie Erbringung der Touristikleistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. DEHUA GmbH ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen beruhen allerdings auf den Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür wird von der DEHUA GmbH nicht übernommen.

7.Schlussbestimmungen

7.1 DEHUA GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit

Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

7.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Nutzer und DEHUA GmbH bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

7.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und DEHUA GmbH unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Nutzers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hamburg (Deutschland).

7.4 Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

DEHUA GmbH
Spitalerstr. 4, 3. OG
20095 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 67763
Geschäftsführer: Liqun Ren, Guoqiang Shen
Stand: 01.11.2020

Allgemeine Reisebedingungen der DEHUA GmbH als Reiseveranstalter

Lieber Reisegast, die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und sind Inhalt des Reisevertrages zwischen Ihnen, dem Reiseteilnehmer, und der DEHUA GmbH als Reiseveranstalter.

1.Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt.

2.Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 7.b) genannten Gründen abgesagt werden kann. Davon abweichend kann der volle Reisepreis auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 75 EUR nicht übersteigt. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen.

2.1 Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD (für Buchungen mit Reiseantritt ab 01.02.2014), benötigt der Veranstalter (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. Für Buchungen mit Reiseantritt bis zum 01.02.2014 benötigt der Veranstalter Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

2.2 Bei Zahlung werden keine Kreditkarte außer AMEX Karte akzeptiert, dafür benötigt der Verantalter (ggf. über das Reisebüro) zusätzlich Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Es fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 2,5 % des Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro, an. Dieses gilt nicht für Barzahlungen sowie für Zahlungen im Lastschriftverfahren.

2.3 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Reiseveranstalter oder Ihr (Online-) Reisebüro. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit Ihrem Reisebüro oder Reiseveranstalter. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

3.Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.

3.1 Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts.

3.2 wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt werden. Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. nur Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.

3.3 Flugbeförderung

Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus Flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind nur dann unverbindlich, wenn sie in der Bestätigung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

3.4 Zug zum Abfahrtsort

Da man bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausschließen kann, sollten Sie Ihre Verbindungen so wählen, dass Sie Ihren Abfahrtsort spätestens zwei Stunden vor dem Start Ihres Busses oder Bahn erreichen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abfahrtsort selbst verantwortlich.

Bei Verspätungen gilten Fahrgastrechte der Deutschen Bahn. Deutschen Bahn Servicecenter erstattet direkt an den Kunden Maximal 10,00 EUR für 2. Klasse, 15,00 EUR für 1. Klasse. Unser RIT-Fahrkarte ( Rail Inklusive Tours) berechtigt zur Fahrt in folgenden Zügen der Deutschen Bahn AG in der auf dem Ticket angegebenen Wagenklasse: ICE, TGV (innerdeutsch), Rail Jet (innerdeutsch), IC,/EC, IR, IRE, RE, RB.

Für die Benutzung der ICE-Sprinter ist ein separater Aufpreis und eine Sitzplatzreservierung erforderlich. Das Reservierungsentgelt für den ICE-Sprinter ist in dem Aufpreis bereits enthalten.

4.Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.2 Dem Reiseveranstalter bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter

a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
a) Bei Standardpauschalreisen wie z.B. Chinareisen
– bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
– ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
– ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab 7. Tag vor Reisebeginn 70%
– ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder
– bei Nichtantritt der Reise 80%

b) Bei Schiffsreisen/Bahnreisen mit mindestens zwei Übernachtungen
– bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25%
– ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 35%
– ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab 14. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab Nichtantritt der Reise 90%

c) Bei Europabusreisen

– bis zum 20. Tag vor Reisebeginn 10%
– ab 15. bis 10. Tag vor Reisebeginn 20%, Umbuchung 10%
– ab 9. bis 5. Tag vor Reisebeginn 50%
– ab 4. Tag vor Reisebeginn 100%

Reiserücktrittsentgelte sind stets unverzüglich zu begleichen.
Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.

5.2 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist der Reiseveranstalter berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben: Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften vor Ticketausstellung bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 EUR, danach in Höhe der von der Fluggesellschaft geforderten Umbuchungsgebühren. Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums und unter der Voraussetzung, dass es sich um nicht personenbezogene Leistungen wie z.B. Flugtickets handelt) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.Reiseversicherungen

Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Reisekatalogen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bei Standardpauschalreisen bis drei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
c) Bei Europabusreisen bis eine Woche vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl von 20 .In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10.Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

10.2 Der Reiseveranstalter haftet entsprechend Nr. 12 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

11.Gewährleistung
a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b) Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.

Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.

d) Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichter-füllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reise-veranstalter nicht zu vertreten hat.

Beschränkung der Haftung
12.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 12.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinausgeht.

12.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

12.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 12.1 bis 12.4 genannten Grundsätzen beschränkt.

13.Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Reiseveranstalter an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Reiseveranstalter anzuerkennen.

14.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Reiseveranstalter zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Veranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

17.Streitbeilegung

17.1 Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Reiseveranstalters oder mittels E-Mail bereit.

17.2 Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

18.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen istder Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

DEHUA GmbH
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20095 Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HRB 67763
Geschäftsführer: Liqun Ren, Guoqiang Shen
Stand: 01.11.2020